AGBs

Wir vermieten ausschließlich an Firmen.
Unser Angebot richtet sich daher nicht an Privatpersonen. Daher gibt es auch selten Einzelzimmer bei uns.
Alle unsere Angebote sind, wie bei Firmenangeboten üblich Netto.

5534 Mietgesuche heute





Für Mieter oder Käufer

Für das Vertragsverhältnis gelten, soweit nicht schriftlich oder per Email etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen. Mit erstmaliger Vermietung zu diesen Bedingungen erkennt der Mieter/Käufer jene auch für alle weiteren Mietverhältnisse mit der Verwenderin als ausschließlich rechtsverbindlich an. Anders lautende Bedingungen des Mieters/Käufers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich oder per Email anerkannt sind. Sie verpflichten uns ohne Anerkennung auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

1. Anmietungen

1.1. Anmietungen und deren Änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich oder per Email erteilt oder bestätigt werden.

1.2. entfällt

1.3. Stellt der Empfänger unserer Vermietungen seine Zahlung ein, ist mit zwei Monatsmieten im Rückstand oder wird über sein Vermögen das Konkursverfahren oder ein gerichtliches oder außergewöhnliches Vergleichsverfahren eröffnet, sind wir unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

1.4. Bei Telefonaten haben wir die Möglichkeit Gespräche von angestellten Mitarbeitern als Zeugen mit anzuhören.

1.5. Ein direkter Kontakt mit dem Ziel einer unmittelbaren Anmietung zwischen Mieter und dem Eigentümer/Vermieter der durch uns untervermieteten Räumen ist ohne Zustimmung durch uns nicht erlaubt.
Sollte er dennoch stattfinden und zu einer Anmietung führen, so hat der Mieter eine Vertragsstrafe (s.u.) zu zahlen.
Wenn wir einer Partei den Kontakt nachweisen können, so hat diese die Möglichkeit nachzuweisen, dass Sie den Kontakt nicht verursacht oder durch Antwort weiterverfolgt hat.
Bei Verstößen gegen vorbenannte Bedingung - auch fahrlässig begangenen - ist der Schadensverursacher vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe des 10-fachen Entgeltes einer Monatsmiete verpflichtet, der für die Anmietung erteilt wurde. Mieter und Vermieter sind daher verpflichtet uns Auskunft über Miethöhe und Mietdauer zu geben. Sollte das nicht geschehen oder der Erstkontakt nicht eindeutig feststellbar sein, so hat der Mieter den 10fachen Betrag der ortsüblichen Vergleichsmiete zu tragen, Basismiete ist der Quadratmeterpreis einer 100qm Wohnung, falls kein Mietspiegel existiert aber mindestens 5 € pro qm.

1.6. Alle Größenangabe von Zimmern, Wohnungen und Häusern basieren auf Auskünfte des Eigentümers und sind daher freibleibend und grundsätzlich „circa“ Angaben.

1.7. Alternative Übernachtungsmöglichkeiten
Leider geschieht es immer wieder, dass Gäste ohne Buchung länger in Zimmern oder Wohnungen bleiben. In anderen Fällen wird die Wohnung derart schlecht hinterlassen, dass eine Renovierung nötig ist. Wir behalten uns daher wegen dieser und ähnlicher Fälle vor, Ihnen kurzfristig eine andere vergleichbare Unterkunft in maximal 20km Entfernung zu Ihrem gebuchten Standort anzubieten. Der Ihnen zugesicherte Preis wird keinesfalls höher sein, auch wenn dieser Standort normalerweise einen höheren Preis hätte. Es gilt in jedem Fall der vereinbarte Preis.

1.8. Zustimmung zur Bonitätsprüfung
Sollten wir eine Bonitätsprüfung für den Mieter/Käufer für erforderlich halten, so steht es uns frei diese auf unsere Kosten anzufordern. Sollte der Mieter/Käufer allerdings mit der Zahlung einer Miete mehr als 3 Tage im Rückstand sein, so hat der Mieter/Käufer oder ein Haftender/Bürgschaftsgeber die Kosten für diese Bonitätsprüfung zu tragen (in der Regel maximal 50€). Die Prüfung erfolgt anhand interner Richtlinien. Ergänzend beziehen wir, die Daten deutscher Einzelfirmen über die mexxon GmbH, Kiffelsstr. 8, 61348 Bad Homburg, welche wiederum mit der Auskunftei infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden zusammenarbeitet.
Bei Firmendaten von Kapitalgesellschaften arbeiten wir mit der Creditreform zusammen.
Die Auskunfteien stellen die in Ihrer Datenbank gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten zur Verfügung. Die Datenübermittlung erfolgt nur, wenn wir unser berechtigtes Interesse (Abschluss eines Mietvertrages) glaubhaft dargelegt haben. Die übermittelten Daten werden von uns für diesen Zweck genutzt und verarbeitet. Eine Nutzung oder Verarbeitung für andere Zwecke ist nur unter den Voraussetzungen des Datenschutzes zulässig. Alle Daten unterliegen dem strengen Datenschutz. Unter dieser Voraussetzung erklären wir uns damit einverstanden, dass die Mc Zimmervermietung GmbH Daten von Auskunfteien über mich/uns einholt und nur zu diesem Zweck meine/unsere persönlichen Daten übermittelt werden.
Wichtig: wir machen Verträge ausschließlich mit Firmen aus der EU und der Schweiz. Selbst Auskünfte über Einzelfirmen sind daher auch immer Firmengebunden.
Wir haben in der Region zwischen Bonn und Moers einen Mindestumsatz von 1.500€, im Rest von Deutschland 3.000€.
Diese Beträge gelten für den gesamten Mietzeitraum. pro Monat kann er kleiner sein. wir vermieten immer erst ab 3 Gästen und einenm Monat aufwärts.
Zwischen Buchung und Einzug brauchen wir je nach Lage zwischen 3 und 5 Werktagen.

2. Vermietung
2.1 Nebenkosten wie Strom, Gas, Hausmüll und Wasser trägt der Vermieter, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Für Vermietungen an uns gelten unsere „Allgemeine Einkaufsbedingungen für Vermieter“, siehe am Ende dieses Dokumentes.

2.2. Die übergebenen Schlüssel bleiben in unserem Eigentum. Eine fehlende Rückgabe verpflichtet bis zur Zahlung des Schadens (jeweils 30 € für Zimmerschlüssel, 100 € für normale Haustürschlüssel und 500 € für Haustürschlüssel einer Schließanlage) zusätzlich zur Übernahme des Mietzinses von 40 € Netto + MwSt. pro Tag und pro Person. Dieser Mietzins wird beendet, wenn uns schriftlich eindeutig mitgeteilt wird, dass die Schlüssel verloren gegangen sind oder nachdem wir das Schloss ausgetauscht haben.

Schlüssel werden per Einschreiben an unser Büro zurückgesandt. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Textform. Bei einer Schlüsselübergabe an Mitarbeiter vor Ort oder bei uns im Büro, bitte Empfang quittieren lassen, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

2.3. Schäden in der Wohnung/dem Zimmer/bei Übergabe
Für Schäden am Objekt, wie z.B. eingetretene Türen, kaputte Fenster usw. berechnen wir die Kosten der von uns beauftragten Fremdfirma zuzüglich der Bearbeitungskosten unserer Mitarbeiter oder Dienstleister. Sollten wir der Meinung sein, dass unser Handwerker diese Arbeiten preiswerter verrichten kann oder wir keinen Dritten für dieses Gewerk kennen und daher erst eine Ausschreibung starten müssten, berechnen wir Ihnen dessen Zeit inklusive Fahrtkosten mit 49 Euro/Stunde Netto + 19% MwSt. Das gleiche gilt für Verspätungen von über 30 Minuten gegenüber dem schriftlich oder per Email vereinbarten Schlüsselübergabetermin. In diesem Preis sind alle Verwaltungskosten enthalten. Der Mieter/Käufer hat grundsätzlich die Möglichkeit uns keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen. Sollte dieser Nachweis innerhalb von vier Wochen nach Erhalt unserer Forderung unterbleiben, so gelten unsere Pauschalkosten, die den üblichen Schlüsselkosten inklusive unserer Arbeitszeit entsprechen, als vereinbart.

3.Abnahme-Mängelrüge
3.1. Zu abweichenden Vermietungen (Datum, Anzahl der Schlafplätze usw.) ist der Mieter/Käufer ebenso wie wir nicht berechtigt.

3.2. Arbeitsausstände (Streiks und Aussperrungen), Betriebsstörungen sowie Betriebseinschränkungen und ähnliche Fälle bei uns oder unseren Vermietern, die eine Verzögerung der Vermietung zur Folge haben gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Vermietung.

3.2. Für Maße, Mengen und Qualität ist im Zweifelsfall die DIN 277 zuständig.

3.3. Der Mieter oder Käufer hat etwaige Reklamationen innerhalb 24 Stunden nach Einzug detailliert mitzuteilen. Spätere Reklamationen werden nicht mehr anerkannt, sollte uns die Recherche einen unangemessen hohen Arbeitsaufwand abfordern. Die Entscheidung hierüber behalten wir uns ausdrücklich vor.

Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn wir abweichende Leistungen vom Vertrag oder dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben erbracht haben. Der Grund des Mangels muss nachvollziehbar, überprüfbar und idealerweise in Textform angegeben werden. Wenn wir Ihnen in der Auftragsbestätigung oder dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben die Abnahme anbieten, Sie diese aber nicht wahrnehmen, berufen wir uns dabei auf die fiktive Abnahme gemäß BGB. Bitte beachten Sie das.

3.4. Zur Rechnungsstellung
Rechnung: Überprüfbare Einwendungen gegen eine Rechnung oder Auftragsbestätigung sind binnen 3 Tagen nach Zugang der Rechnung anzuzeigen. Später eingehende Einwände sind unwirksam. Handschriftliche Änderungen des vorgedruckten Textes dieses Formulars sind immer ungültig. Es gilt ausschließlich der ursprüngliche Formulartext.

4.Preise und Zahlung
4.1. Die im Mietvertrag angegebenen Preise sind Nettopreise. Ein Einzug ist in den meistens Häusern zwischen 14 und 18 Uhr möglich. Alle anderen Termine bedürfen der vorherigen Absprache. Unangekündigte Besucher außerhalb dieser Zeiten können je nach Objekt vor verschlossenen Türen stehen oder wir berechnen Ihnen die zusätzlichen Kosten in Höhe von 69 € pro Stunde für eine/n Sachbearbeiter, 190 € pro Stunde für akademische Mitarbeiter, wie unseren Büroleiter, und 800 € für den Geschäftsführer oder Prokuristen, Beträge jeweils + 7% MwSt. für Vermietung, 19% für Dienstleistungen. Falls der Mieter/Käufer schuldhaft eine Vereinbarung verletzt und uns daraus Kosten entstehen, so gilt unser Kostenausgleich nach obigen Stundensätzen als vereinbart. Angefangene Viertelsunden werden jeweils mit einem Viertel dieser Beträge abgerechnet. Der Auszug inklusive vollständiger Schlüsselrückgabe hat bis spätestens 11 Uhr des zuletzt gebuchten Tages zu erfolgen. Sollte diese Frist überschritten werden, berechnen wir vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche wegen unserer Verpflichtungen anderen Mietern gegenüber mindestens 40 € pro Tag und Person + 7% MwSt., maximal aber 160 € pro Zimmer für jeden neuen angefangenen Tag bis zu dem Tag an dem wir die Wohnung oder die Zimmer neu vermieten können. Diese Kosten sind umgehend mit Rechnungsstellung fällig. Dieser Betrag von 40 € pro Person und Tag, wird auch fällig, wenn die vereinbarte Vorauszahlung oder Zahlung bei der Übergabe der Wohnung nicht erfolgt.


4.2. Der Mietzins ist spätestens zwei Werktage vor dem Tag des Einzugs fällig. Bei Mietverträgen über zwei Monate ist die erste Rate für den ersten Monat wie beschrieben fällig, alle weiteren Raten 30 Tage später. Eine Verrechnung mit angeblichen Gegenforderungen ist nur dann möglich, wenn die rechtskräftig durch ein deutsches Gericht festgestellt wurden oder wir schriftlich die Zustimmung zur Verrechnung gaben. Die Kaution, falls vereinbart, ist mit Auftragserteilung fällig, und hat spätestens innerhalb 48 Stunden nach Vereinbarung auf unserem Konto einzugehen. Kautionen werden nach Klärung aller Schäden und Kosten zurückbezahlt, maximal aber nach der gesetzlichen Frist von einem Jahr zum Jahresende ab dem Tag des Auszugs.


4.3. Alle später eingehenden Zahlungen werden mit 13%-Punkten p.a. über dem Basiszins verzinst. Zinseszins wird nicht gefordert.
Eine Ausnahme gilt, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten im Rückstand Ist.
In diesem Moment sind auch alle zukünftig vereinbarten Mietraten sofort fällig.


4.4. Mit Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich oder per Email) mit einem von uns vermittelten Dritten wird eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. (= 2 Monatsmieten zzgl. Aktuell 19% MwSt.) der im Angebot genannten Miete sofort fällig. Ist das Objekt von unserem Vermieter gegenüber für eine Mietdauer unter 14 Monate angeboten, sucht der Wohnrauminteressent für unter 14 Monate Mietzeit und liegt die tatsächliche Nutzungsdauer unter/bis 14 Monate, so berechnet sich die Provision unter ausdrücklicher Berücksichtigung der Bestimmungen der nachfolgenden Staffelung.


Provisionstabelle
Unsere Provisionssätze (in % einer Monatsmiete inklusive der gesetzl. MwSt.) sind abhängig vom Mietpreis und Mietzeit des gemieteten Objekts
bis zu 1 Monat 25% des Mietzins zzgl. MwSt = 29,75%
bis zu 2 Monaten 40% zzgl. MwSt = 47,60%
bis zu 3 Monaten 55% zzgl. MwSt = 65,45%
bis zu 4 Monaten70% zzgl. MwSt = 83,30%
bis zu 5 Monaten 85% zzgl. MwSt = 101,15%
bis zu 6 Monaten 100% zzgl. MwSt = 119,00%
bis zu 8 Monaten 120% zzgl. MwSt = 142,80%
bis zu 10 Monaten 140% zzgl. MwSt =166,60%
bis zu 12 Monaten 160% zzgl. MwSt = 190,40%
bis zu 14 Monaten 180% zzgl. MwSt = 214,20%
Über 14 Monate 200% zzgl. MwSt = 238,00%


4.5. Die von uns freiwillig gewährte Provisionsstaffel (für Mietverträge bis zu einer Miet-/Vermietdauer von 14 Monaten bezeichnet die Teilfälligkeit der Provision.
Diese Staffelung entfällt und die Gesamtprovision wird fällig, wenn:

a. bei nicht erfolgter Erteilung einer Einzugsermächtigung 14 Tage nach Rechnungsstellung der Teilprovision kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist bzw. bei erteilter Einzugsermächtigung keine Deckung vorlag oder eine Rückforderung erfolgt ist;


b. der Auftraggeber den Abschluss eines Mietverhältnisses auf Nachweis von uns nicht innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss oder Übergabe des Mietobjektes unter Angabe von Mietzins und beabsichtigter oder vereinbarter Mietdauer mitteilt. Gleiches gilt für Ersatzgeschäfte gemäß Nr. 3;

c. eine Weiterführung des Mietverhältnisses verschwiegen wird.


5. Gewährleistung
5.1. Unsere Gewährleistungspflicht richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, maximal aber auf zwei Jahre nach Eintritt des Mangels.


5.2. Der Mieter/Käufer ist nicht berechtigt von uns Schadensersatzansprüche zu verlangen, die über der Miete- oder dem Kaufpreis liegen. Hierfür hat er nachzuweisen, dass der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit einer fehlerhaften Vermietung/Lieferung steht und dass dieser unvorhersehbar und unabwendbar war.


6. Konventionalstrafe bei vertragswidriger Nutzung
6.1. Alle Räume dürfen – soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas vereinbart worden ist - nur von der festgelegten Anzahl an Personen genutzt werden.
Eine missbräuchliche Verwendung liegt bereits vor, wenn auch nur an einem Tag die Zahl der gebuchten Personen überschritten oder das Gebäude nicht nur zu Wohnzwecken verwendet wurde.

6.2. Bei Verstößen gegen vorbenannte Bedingungen - auch fahrlässig begangenen - ist der Empfänger vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe des dreifachen Entgeltes des Mietzins für den Mietzeitraum verpflichtet, der für das Haus oder die Wohnung erteilt wurde, in der auch die vertragswidrig untergebrachten Personen enthalten waren. Der Mindestbetrag beträgt immer 46 € Netto (also + 7% MwSt.) pro Person und Tag und mindestens 200 € pro Tag - unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Personen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viele zusätzliche Personen missbräuchlich einquartiert wurden. Für den Nachweis des Verstoßes genügt der Nachweis einer nicht vereinbarten Person. Als eine nicht vereinbarte Person gilt auch ein vereinbarter Mietvertrag für die der Mieter dann die vereinbarte Miete nicht fristgerecht bezahlt hat. Der Mieter haftet auch für die Handlungen seiner Mitarbeiter. Ein vereinbarter Sonderpreis gilt nur bei pünktlicher Vorauszahlung. Bei ausbleibender Vorauszahlung der Miete oder der Kaution gilt dann der Normalpreis von 46 Euro pro Gast und Nacht.
Wir behalten uns vor einen Schadensersatz geltend zu machen, wenn die nicht abgesprochene Verlängerung der Mietzeit den Einzug eines anderen Kunden unmöglich macht.
Im Einzelfall behalten wir uns das Recht vor zurück gelassene Sachen einzusammeln und bis zu vier Wochen einzulagern. Wenn unsere Mitarbeiter allerdings den Eindruck haben, dass die Wohnung noch bewohnt ist, werden wir das vermutlich nicht tun, um eventuelle Haftungsansprüche gar nicht erst entstehen zu lassen. Mit der Anmietung bei uns akzeptieren Sie die Einschätzung unserer Mitarbeiter vor Ort bei nicht abgesprochenen Mietzeitverlängerungen.
Der Mieter/Käufer hat grundsätzlich die Möglichkeit uns keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen. Sollte dieser Nachweis innerhalb von vier Wochen nach Erhalt unserer Forderung unterbleiben, so gelten unsere Forderung, als vereinbart. Sollten kostenpflichtig angemietete Parkplätze von uns ohne Vertrag länger genutzt werden, verdoppelt sich dafür die bei Vorauszahlung vereinbarte Miete, mindestens aber 200€ im Monat.
Uns bleibt es vorbehalten im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.


6.3. An andere Firmen, die für Dritte mieten, liefern wir Räume nur unter der Bedingung, dass vorstehende Schutzbestimmungen unter 6.1. und 6.2. auch Bestandteil der Geschäfte mit deren Kunden werden. Unser Mieter ist im Falle eines Vertragsverstoßes seines Kunden auf unser Verlangen hin verpflichtet, insoweit seine Ansprüche an uns abzutreten. Unterlässt es unser Mieter, die Schutzbestimmungen zum Bestandteil des Vertrages mit seinen Kunden zu machen, ist er im Falle einer vertragswidrigen Verwendung selbst zur Zahlung der Konventionalstrafe verpflichtet. Er ist in einem Schadensfall auch verpflichtet vollständig darüber Auskunft zu geben welche Bewohner wann wo wohnten. Unterlässt er dies trotz schriftlicher oder Email-Aufforderung, so hat er alle daraus sich ergebenden Folgen selbst zu tragen.


6.4. Wohnungen müssen in dem Zustand zurückgegeben werden, wie sie übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise ein leerer Kühlschrank, schimmelfreie Wände, kein Insektenbefall (z.B. Kakerlaken oder Bettwanzen) kein Müll außerhalb von Papierkörben usw. Um dies zu gewährleisten, verpflichtet sich der Mieter, die Mieträume während der Mietzeit regelmäßig zu reinigen und mindestens zweimal täglich zu lüften. Alle Kosten, die für die Schimmel- und Insektenbeseitigung entstehen, inklusive dem Mietausfall für die Nicht-Vermietbarkeit, hat der Mieter zu tragen. Sollte es doch zu diesen Mängeln kommen, hat der Mieter diese innerhalb seiner Mietzeit selbständig zu beheben. Unterlässt er dies, so werden wir auf seine Kosten unsere Handwerker oder eine Fachfirma mit der Beseitigung der Mängel beauftragen. Als Basis für die Kosten gilt ein Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs als vereinbart. Der Mieter/Käufer hat grundsätzlich die Möglichkeit uns keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen. Sollte dieser Nachweis innerhalb von vier Wochen nach Erhalt unserer Forderung unterbleiben, so gelten unsere Kosten, als vereinbart. Mängel bei Einzug müssen uns hingegen umgehend, spätestens aber nach 24 Stunden mitgeteilt werden.

6.5. Kündigung / Laufzeit Kündigung/Laufzeit: bei Abrechnung von befristeten Mietverhältnissen ist keine einseitige Änderung dieser Mietdauer möglich, sofern nicht diesem AGB übergeordnete gesetzliche Gründe diese Kündigung rechtfertigen. Das gilt also insbesondere auch bei vertragswidriger =nicht vereinbarter Verlängerung der Mietzeit über die vereinbarte Mietzeit hinaus. Wenn Ihre Mitarbeiter dann doch einmal ausziehen oder die Schlüssel nicht an unser Büro in der Flughafenstraße 61, 53842 Troisdorf per Einschreiben zurücksenden, können wir versuchen umgehend oder innerhalb weniger Tage einen Nachmieter zu finden. Wir können es aber nicht garantieren. Für den Fall der vertragswidrigen Verlängerung haftet der Mieter für unseren Mietausfall. Für die Kündigung abweichend von unserer Bestätigung, also dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben, ist ausschließlich die Schriftform (Briefpost/Fax) vereinbart. Eine mündliche/telefonische Kündigung ist immer unwirksam. Jede Kündigung wird von uns binnen 3 Tagen per Fax bestätigt. Erhalten Sie keine Bestätigung dann ist die Kündigung bei uns nicht eingegangen und daher unwirksam. Maßgeblich für das Ende von befristeten Mietverträgen ist die Rückgabe der Schlüssel für das oder die Zimmer bzw. Wohnungen. Verantwortlich hierfür ist ausschließlich die Person, die auch auf der Bestätigung als Übergabe-Ansprechpartner genannt wurde. Abweichungen von dieser Regel bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Ohne Rückgabe dieser Schlüssel berechnen wir ein Nutzungsentgelt von 44 € Netto + 7% MwSt. pro Mann und Nacht. Alternativ kann der Vermieter auch für jedes übergebene Zimmer pro Nacht 120 € Netto berechnen. Dieses Nutzungsentgelt signalisiert nicht unsere Bereitschaft einen Mietvertrag zu schließen, sondern ist nur der Ausgleich für die illegale Nutzung der früher einmal überlassenen Wohnräume. Den Nachweis für die Rückgabe und das Datum der Rückgabe der übergebenen Schlüssel gemäß der vereinbarten Rückgabevereinbarung trägt der Mieter. Gleiches gilt, wenn entgegen der Auftragsbestätigung mehr als die gebuchten Zimmer benutzt werden.
Jedes nicht bestätigte Zimmer berechnen wir dann mit 44€ pro Mann und Nacht auf Basis von 3 Personen, also 120 €. Dann haben wir die Möglichkeit der fristlosen schriftlichen Kündigung an die letzte bekannte Adresse des Mieters.
Ein Einschreibebrief gilt dann nach zwei Werktagen als zugestellt.


6.6. Radio- und Fernsehgeräte
Die Anmeldung aller in den Mieträumen befindlichen Rundfunk und Fernseh-Geräte, sowie die Entrichtung der Gebühren sind Sache des Mieters. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, sind alle Forderungen der Gebührenstelle der öffentlich-rechtlichen Sender (früher GEZ genannt) vom Mieter zu erstatten.
Auf Wunsch entfernt der Vermieter vorhandene Geräte umgehend. Gleiches gilt für die Forderungen der GEMA.

6.7. W-LAN Nutzung, z.B. über einen Hot-Spot oder Festnetz von uns:
Für den Internetzugang verwenden Sie möglichst einen Browser mit 128 Bit SSL-Verschlüsselung.
Die aktuellen Versionen der gängigen Browser (Microsoft Internet Explorer, Apple Safari, Mozilla Firefox oder Opera) sind auf diesen Standard ausgelegt.

1. Schützen Sie Ihren PC mit aktuellen Virenschutzprogrammen und einer Firewall.
Installieren Sie eine Virenschutzsoftware auf Ihrem PC und aktualisieren Sie diese regelmäßig. Stellen Sie sicher, dass Ihr Rechner frei von Viren, Würmern und Trojanern/Backdoors ist.
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Rechner mit einer Firewall und einer Anti-Spy-Software auszustatten und diese regelmäßig zu aktualisieren.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir Ihnen lediglich einen Internetzugang zur Verfügung stellen, der über keinerlei Virenschutz und keine Firewall verfügt.
Eine Haftung für den störungsfreien Internet-Zugang übernehmen wir nicht.

2. Halten Sie Ihr Betriebssystem auf dem aktuellen Stand
Installieren Sie die entsprechenden Updates und Patches für das Betriebssystem Ihres PCs zeitnah und regelmäßig.

3. Schützen Sie Ihre Daten auch für den Fall des Verlustes Ihres Rechners. Ihren PC und die darauf gespeicherten wichtigen Dateien sollten Sie mit Passwörtern sichern. Diese sollten regelmäßig geändert werden. Speichern Sie die Passwörter nicht auf Ihrer Festplatte ab Stellen Sie Ihren Rechner nur Personen Ihres Vertrauens zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, regelmäßig ein Backup Ihrer Daten anzulegen.


4. Starten Sie bei Verbindungsfehlern Ihren Browser erneut Bei auftretenden Verbindungsfehlern schließen Sie bitte den Browser und starten ihn erneut. Stellen Sie die korrekte Eingabe Ihrer entsprechenden Passwörter sicher. Schließen Sie bitte Ihren Browser nach Beenden der Internetsitzung. Seien Sie vorsichtig bei unbekannten Dateien oder Email-Anhängen Öffnen Sie keine Dateien unbekannter Herkunft oder Dateien, die Sie nicht angefordert haben.

5. Besuchen Sie keine Webseiten mit strafrechtlich relevanten Inhalten.
Dies gilt insbesondere für Seiten mit volksverhetzendem oder kinderpornographischem Inhalt, Seiten, die zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen bzw. verharmlosen oder Seiten, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden.

6. Beteiligen Sie sich nicht an unseriösen oder illegalen Tauschbörsen.
Beachten Sie beim Herunterladen oder Aufspielen von Dateien, insbesondere Musik, Filmen oder Bildern stets, dass diese urheberrechtlich geschützt sein können. Die Verletzung solcher Urheberrechte kann unter anderem erhebliche Schadensersatzansprüche gegen Sie auslösen.

7. Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges.
Wir geben keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges.

8. Haftungsbeschränkung
Wir übernehmen keine Verantwortung für etwaige Schäden an Ihrem PC, die durch die Internetnutzung entstehen. Hiervon ausgenommen sind Schäden, zu denen wir vorsätzlich oder grob fahrlässig beigetragen haben. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder heruntergeladener Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für einen etwaigen Virenbefall durch Verwendung des Internetzuganges übernommen.


9. Haftungsfreistellung
Wir sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, wenn unser Internetzugang von Ihnen oder mit Ihrer Billigung rechtswidrig verwendet wird, insbesondere wenn Sie die obenstehenden Hinweise schuldhaft außer Acht gelassen haben. Ebenfalls sind wir von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit Nutzung des Internetzuganges durch Sie verbunden sind.


10. Datenschutz
Soweit wir Ihre Daten im Rahmen der Internetnutzung über unseren Internetzugang erheben, werden diese selbstverständlich gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.

11. Verstoß gegen die Nutzungshinweise Sofern Sie gegen diese Nutzungshinweise verstoßen oder wir einen entsprechenden Verdacht haben, sehen wir uns gezwungen, Ihren Internetzugang einzuschränken oder zu sperren. Sollten Sie hierbei Daten verlieren, übernehmen wir dafür keine Haftung.


12. Weitere Hinweise Die Nutzung unseres Internetzuganges ist auf die Dauer Ihrer Anwesenheit in unseren Zimmer und Wohnungen beschränkt. Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Passwortes. Dieses darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Fragen oder Problemen mit dem Internetzugang hilft Ihnen gerne unser Herr Schelski (schelski@mczimmervermietung.de) weiter. Bei technischen Fragen und allgemeinen Auskünften zum Thema W-LAN (englisch Wi-fi) und Internet empfehlen wir die Seiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (www.bsi-fuer-buerger.de).


7.Geheimhaltung - Werbung
7.3. Unsere Angebote sind vertraulich und nur für den/die Auftraggeber/in bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung von uns. Rechnungsträger bleibt der/die ursprüngliche Auftraggeber/in, sofern nicht eine andere Vereinbarung mit uns getroffen wird oder wir diesem Wechsel ausdrücklich schriftlich zustimmen. Sollte dem/der Auftraggeber/in ein Angebot schon bekannt sein, so sind wir umgehend unter Nennung der Quelle zu unterrichten.

7.4. Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) für eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der bekannt gegebenen Anbieter ist uns umgehend mitzuteilen. Kommt auf Grund des Angebotes statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes oder ein zusätzliches Geschäft zustande und haben wir die Möglichkeit zum Abschluss dieses Geschäftes nachgewiesen oder vermittelt, so steht uns die Provision nach dem/n zustande gekommenen Geschäft/en zu.

7.5. Nutzung von Google Analytics Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. Cookies, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

8.Allgemeine Bestimmungen
8.1. Zur Abtretung von Ansprüchen, sowie für die Übertragung der Einziehung von Forderungen gegen uns auf Dritte bedarf der Mieter/Käufer unserer Einwilligung.

8.2. Es ist ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Zivilrechtecht inklusive Gewerbemietrecht anzuwenden. Die Anwendung von Mietgesetzen für Privatpersonen ist ausgeschlossen.

8.3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Bedingungen zwischen dem Empfängern und uns unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treue und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine Änderung des Vertragsinhaltes bewirkt wird.

8.4. Die Aufhebung, Änderung und Ergänzung dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Mündliche Vereinbarungen auch die mündliche Vereinbarung über die Aufhebung der Textform, sind nichtig.


8.5. Der Gerichtsstand ist Bonn.

Mc Zimmervermietung GmbH
Fuchsstraße 43
47055 DUISBURG

Tel.: 0 22 46/9111221
Fax: 0 2246/9111211
Email: info@mczimmervermietung.de

Geschäftsführerin: Sandra Stadler
AG Duisburg HRB 36033
Bestellungen sowie An- und Vermietungen erfolgen immer auf Basis unserer AGB

Copyright für die AGB und die ganze Homepage bei Mc Zimmervermietung GmbH 2022

Für Vermieter, Verkäufer, Dienstleister und Lieferanten im Folgenden kurz Vermieter genannt


Allgemeine Anmietbedingungen von uns Für das Vertragsverhältnis gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen. Mit erstmaliger Vermietung/Verkauf/Dienstleistung zu diesen Bedingungen erkennt der Vermieter jene auch für alle weiteren Lieferverhältnisse als ausschließlich rechtsverbindlich an. Anders lautende Bedingungen des Vermieters gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Sie verpflichten uns ohne Anerkennung auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Das gleiche gilt, wenn wir ganz oder teilweise bestellte Ware abnehmen oder Zahlung leisten.

1.Bestellung
1.1. Bestellungen oder Anmietungen und deren Änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich oder per Email erteilt oder bestätigt werden.

1.2. Der Vermieter/Lieferant hat der Bestellung/Änderung unverzüglich, spätestens aber nach drei Werktagen schriftlich zu widersprechen. Einmal fest angebotener Wohnraum kann nicht zurückgezogen werden.

1.3. Wir sind jederzeit berechtigt, bei noch nicht bzw. noch nicht voll erfüllten Bestellungen Änderungen hinsichtlich Inhalt, Vermietungen und Lieferzeit zu verlangen.

2.Vermietung
2.1. Die Vermietungen haben zum vereinbarten bzw. nicht widersprochenem Einzugstermin zu erfolgen. Hält der Vermieter einen Mietbeginn nicht ein oder überschreitet er die in unseren Abrufen angegebenen Termine, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Schadenersatz wegen verspäteter Vermietung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wohnraum hat die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. feuerpolizeiliche Bestimmungen, Bauordnungsamt) für die zeitweilige Vermietung an die vereinbarte Zahl Mieter zu erfüllen. Für unsere Suche nach Ersatzunterkünften steht uns eine pauschale Vergütung von 30% der Mietsumme zu.
Der vertragsbrüchige gewordene Vermieter hat jedoch die Möglichkeit uns einen geringen Schaden nachzuweisen. Bei Vorlage eines solchen Nachweises, gilt dann der geringere Schaden.


2.2. Bei Telefonaten haben wir die Möglichkeit Mitschnitte der Gespräche anzufertigen.


2.3. Ein direkter Kontakt zwischen Mieter und Vermieter ist ohne schriftliche Zustimmung durch uns nicht erlaubt. Sollte er dennoch stattfinden, so hat die Partei, die den ersten Kontakt herstellte eine Vertragsstrafe zu zahlen. Wenn wir einer Partei den Kontakt nachweisen können, so hat diese die Möglichkeit nachzuweisen, dass Sie den Kontakt nicht verursacht oder durch Antwort weiter verfolgt hat. Bei Verstößen gegen vorbenannte Bedingung - auch fahrlässig begangenen -ist der Schadensverursacher vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe des 10-fachen Entgeltes einer Monatsmiete verpflichtet, der für die Anmietung erteilt wurde. Mieter und Vermieter sind daher verpflichtet uns Auskunft über Miethöhe und Mietdauer zu geben. Sollte das nicht geschehen oder der Erstkontakt nicht eindeutig feststellbar sein, so hat der Mieter den 10fachen Betrag der ortsüblichen Vergleichsmiete zu tragen, Basismiete ist der Quadratmeterpreis einer 100qm Wohnung, falls kein Mietspiegel existiert aber mindestens 5 € pro qm.


2.4. Alle Größenangabe von Zimmern, Anzahl der Betten insgesamt und pro Zimmer, Wohnungen und Häusern des Eigentümers an uns sind bindend.


2.5. Alle Nebenkosten wie z.B. Strom, Gas, Wasser und Müll trägt der Vermieter. Bei einer eventuellen Bettensteuer legt dieser uns ein ausgfülltes Formular mit den Gästen vor.

2.6. Bleiben unsere Gäste länger beim Vermieter wohnen, als gebucht, so haben wir den bisher vereinbarten Mietzins auch für diese Zeit zu zahlen. Sollten wir hingegen das Mietverhältnis kündigen, so hat der Vermieter die Gäste mit einer Frist von maximal einer Woche aus seinen Räumlichkeiten zu entfernen. Danach lehnen wir die Verantwortung für weitere Haftung der Mietzahlung ab.

3.Abnahme-Mängelrüge
3.1. Zu Mehr- oder Mindervermietungen ist der Lieferant nicht berechtigt. Besteht ein Mietabruf, sind wir lediglich verpflichtet, die darin verbindlich festgelegten Schlafplätze für den ersten Monat abzunehmen. Danach steht uns ein Sonderkündigungsrecht mit mindestens 5 Tagen Vorlauf zu.

3.2. Arbeitsausstände (Streiks und Aussperrungen), Betriebsstörungen sowie Betriebseinschränkungen und ähnliche Fälle bei uns oder unseren Vermieter, die eine Verringerung des Verbrauchs zur Folge haben, gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Abnahme.

3.3. Bei Auszug aus einem Objekt hat der Vermieter ein von beiden Parteien unterzeichnetes Auszugsprotokoll vorzulegen, falls er irgendwelche Schäden aus der Mietzeit geltend machen möchte.

3.4. Der Vermieter verzichtet auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
Unsere Zahlungsbedingungen bedeuten keine vorbehaltlose Abnahme der Einrichtung, keine Bestätigung der Mängelfreiheit der Wohnungen und/oder Häuser.

3.5. Schriftverkehr, der nachweisbar auf Fehler des Vermieters zurückzuführen ist, berechnen wir mit pauschal 1,-- € pro Zeile, mindestens aber 10,-- Euro.
Für zum vorsteuerabzugsberechtigte Händler gelten diese Beträge Netto zzgl. MwSt. soweit gesetzlich zulässig.
Darin eingeschlossen sind alle Diktier-, Korrektur- und Versandkosten.

4.Preise und Auftrag
4.1. Die in der Bestellung angegebenen Preise sind Festpreise. Sämtliche öffentliche Abgaben wie z.B. Steuern usw. trägt der Vermieter.
Er ist bei Mietverträgen auf Zeit an uns eine ordnungsgemäße, schriftliche Rechnung mit ausgewiesener MwSt. gemäß UST-Gesetz, also im Original, zu erstellen, aktuell 7%. Unterlässt er dies trotz Aufforderung durch uns, so haben wir das Recht den vollen Rechnungsbetrag zurückzufordern bzw. die Zahlung der Forderung erst bei Vorlage dieser ordnungsgemäßen Rechnung vorzunehmen. Nur bei Anmietungen über 6 Monaten darf der Vermieter auf den Ausweis von MwSt., verzichten oder falls eine andere Absprache schriftlich oder per Email getroffen worden ist.

4.2. Zahlung erfolgt nach vertragsgemäßem Zimmerübernahme oder Wareneingang und Eingang der steuerlich vollständigen und ordnungsgemäßen Rechnung sowie der Kontrolle der Zimmer nach 30 Tagen jeweils zum 5. und 20. des folgenden Monats oder falls schriftlich miteinander vereinbart innerhalb acht Tagen und 3% Skonto, aber gemäß BGB maximal nach 60 Tagen. Wir selbst verpflichten zur Rechnungskontrolle innerhalb 15 Tagen nach Rechnungseingang in Papierform. Alle Rechnungen an uns müssen im Original vorliegen und haben den oder die Ansprechpartner/in zu tragen, die den Auftrag vergeben haben. Vermietungen, die vor dem vereinbarten Liefertermin erbracht und abgenommen werden, gelten erst zum laut Vertrag vereinbarten Zeitpunkt als bezogen. Haben wir einem Vermieter Mieter vermittelt und er rechnet direkt mit denen ab so ist entweder eine Provision nach diesen Sätzen fällig

Provisionstabelle
Unsere Provisionssätze (in % einer Monatsmiete inklusive der gesetzl. MwSt.) sind abhängig vom Mietpreis und Mietzeit des gemieteten Objekts (s. Punkt 6 unserer AGB)
bis zu 1 Monat25% zzgl. MwSt = 29,75%
bis zu 2 Monaten 40% zzgl. MwSt = 47,60%
bis zu 3 Monaten 55% zzgl. MwSt = 65,45%
bis zu 4 Monaten 70% zzgl. MwSt = 83,30%
bis zu 5 Monaten 85% zzgl. MwSt = 101,15%
bis zu 6 Monaten 100% zzgl. MwSt = 119,00%
bis zu 8 Monaten 120% zzgl. MwSt = 142,80%
bis zu 10 Monaten 140% zzgl. MwSt = 166,60%
bis zu 12 Monaten 160% zzgl. MwSt = 190,40%
bis zu 14 Monaten 180% zzgl. MwSt = 214,20%
über 14 Monate 200% zzgl. MwSt = 238,00%


oder die Differenz zwischen der Angebotsmiete und dem von uns mit dem eigentlichen Mieter vereinbarten Mietzins.
Diese Differenz ist umgehend für die gesamte Laufzeit des Mietvertrages zwischen dem Vermieter und dem Mieter an uns zzgl. der aktuellen MwSt. fällig. Das sind im Moment 7%
Eine Ausnahme hiervon ist allein dann akzeptabel, wenn der Vermieter uns nachweist, dass der Mieter mit der Miete in Rückstand ist.
In diesem Fall ist nur für den bereits bezahlten Zeitraum die Differenz als Provision fällig.

4.3. Die Wahl der Zahlungsmittel steht uns zu. Wir versuchen soweit möglich Sonderwünsche der Vermieter gegen 20,-- € pauschalem Kostenausgleich zu erfüllen.
Aktuell gelten folgende Zahlungsmittel als Standard: alle Beträge werden überwiesen. Ausländische Lieferanten haben ihren IBAN- und BIC Code anzugeben.

4.4. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung zu verweigern.
Für Miettage mit Mängeln sind wir berechtigt umgehend den Mietzins, anteilig für diese Tage, vollständig zu kürzen.

4.5. Immobilien, die wir im Namen Dritter anmieten, werden erst innerhalb einer Frist von 15 Tagen zur Zahlung fällig, wenn unser Kunde die Miete beglichen hat. Wir garantieren hierbei, dass wir selbständig bei fehlender Zahlung die notwendigen, auch juristischen, Maßnahmen gegen unseren Kunden einleiten.

4.6. Die von uns kulanzweise gewährte Provisionsstaffel für Mietverträge bis zu einer Miet-/Vermietdauer von 14 Monaten) bezeichnet die Teilfälligkeit der Provision.
Diese Staffelung entfällt und die Gesamtprovision wird fällig, wenn:

a. bei nicht erfolgter Erteilung einer Einzugsermächtigung 14 Tage nach Rechnungsstellung der Teilprovision kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist bzw. bei erteilter Einzugsermächtigung keine Deckung vorlag oder eine Rückforderung erfolgt ist;

b. der Vermieter den Abschluss eines Mietverhältnisses auf Nachweis von uns nicht innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss oder Übergabe des Mietobjektes unter Angabe von Mietzins und beabsichtigter oder vereinbarter Mietdauer mitteilt. Gleiches gilt für Ersatzgeschäfte gemäß Nr.

3c. eine Weiterführung des Mietverhältnisses verschwiegen wird.

c. Wenn uns die Zahl der vermieteten Zimmer und Wohnungen sowie die Anzahl der Mieter trotz Auskunftspflicht verschwiegen wird, können wir von einer Belegung von 50 Personen für ein Jahr ausgehen. Dem Vermieter steht es frei später einen Nachweis zu erbringen, dass die Anzahl und die Mietdauer der Personen geringer war.
Für die uns entstandenen Kosten bis zu diesem Nachweis, bleibt er uns haftbar.

Sollte statt der Provisionsstaffel ein individueller Mietzins vereinbart worden sein und uns nur die Differenz pro Abrechnungszeitraum zur Verfügung stehen, so wird diese umgehend für den Zeitraum von 24 Monaten fällig, wenn der Vermieter gegen a), b) oder c) verstößt.
Sollte die geplante Mietdauer noch größer sein, haben wir mit Beginn des 25. Monats erneut Anspruch auf eine Provisionszahlung, sofern der Vermieter nicht bis spätestens 10 Tage nach Beginn dieses Monats uns schriftlich die tatsächliche Belegungsdauer mitteilt.

Wir gehen bei der Berechnung der uns zustehenden Forderung davon aus, dass sich die zu Beginn angegebene Mietzahl oder die von uns durch Detektive/Mitarbeiter bestätigte Personenzahl dann über die gesamte Mietzeit dort aufhält. Sollten uns zwei unterschiedliche Belegungszahlen vorliegen, dürfen wir uns eine der beiden Zahlen oder eine maximale Belegung von 50 Personen aussuchen. Als Beweis werden Befragungen unserer Mitarbeiter oder Mieter vor Ort ausdrücklich vom Vermieter anerkannt, sofern diese ihre Aussagen an Eides statt bekräftigen.

5.Gewährleistung
5.1. Die Gewährleistungspflicht des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt.
Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl kostenlose und umgehende Nachbesserung oder Vermietung einwandfreier Immobilien zu verlangen.
In dringenden Fällen sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Vermieters die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Das setzt voraus, dass wir Zugang zu den Wohnungen bekommen.
Sollte uns der Zutritt nicht gewährt werden, haftet der Vermieter uns gegenüber für alle Schäden und Kosten.
Das gleiche gilt, wenn der Lieferant mit seinen Gewährleistungsverpflichtungen in Verzug gerät.

Der Vermieter haftet somit auch für den Mietausfall, der uns entsteht, wenn der Mieter auf Grund der Mängel seine Mietzahlung uns gegenüber einstellt.
Das betrifft dann auch den zwischen dem Mieter und uns vereinbarten Normalpreis, der meist höher liegt, als der Sonderpreis bei pünktlicher Zahlung.

5.2. Wir sind berechtigt, von dem Vermieter Ersatz desjenigen Schadens zu verlangen, der uns dadurch entsteht, dass wir wegen Verletzung behördlicher Vorschriften oder aus sonstigen Gründen nach inländischem Recht in Anspruch genommen werden oder Maßnahmen ergreifen müssen, die in ursächlichem Zusammenhang mit einer fehlerhaften Vermietung des Vermieter stehen und dieser nicht nachweist, dass der Schaden unvorhersehbar und unabwendbar war. Hinsichtlich dieser Ansprüche verzichtet der Lieferant für die Dauer von zwei Jahren nach Geltendmachung eines Schadens auf Einspruch.

6.Ausstattung
6.1. Geschirr, Möbel usw. die wir dem Vermieter zur Verfügung gestellt haben, sind auf Aufforderung umgehend an uns zurückzugeben.

6.2. Die dem Vermieter überlassenen oder nach unseren Angaben kulanzweise hergestellten Ausstattung darf ohne unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung weder veräußert, sicherungsübereignet, verpfändet oder sonst wie weitergegeben noch in irgendeiner Weise für Dritte verwendet werden. Das gleiche gilt für die mit Hilfe dieser Ausstattung hergestellten Zimmer.

7.Geheimhaltung - Werbung
7.1. Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung und die sich daraus ergebenden Arbeiten sowie sämtliche damit zusammenhängende technischen und kaufmännischen Unterlagen und Einrichtungen als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und strengvertraulich zu behandeln.

7.2. Dritte darf der Lieferant auf seine Geschäftsverbindung mit uns nur hinweisen, wenn wir uns hiermit vorher schriftlich einverstanden erklärt haben. Ausnahmen gelten nur, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage zur Antwortpflicht besteht.

7.3. Die Angebote sind vertraulich und nur für den/die Auftraggeber/in bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung von uns. Rechnungsträger bleibt der/die ursprüngliche Auftraggeber/in, sofern nicht eine andere Vereinbarung mit uns getroffen wird. Sollte dem/der Auftraggeber/in ein Angebot schon bekannt sein, so sind wir umgehend unter Nennung der Quelle zu unterrichten.

7.4. Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich oder per Email) für eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der bekannt gegebenen Anbieter ist uns umgehend mitzuteilen. Kommt auf Grund des Angebotes statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes oder ein zusätzliches Geschäft zustande und haben wir die Möglichkeit zum Abschluss dieses Geschäftes nachgewiesen oder vermittelt, so steht uns die Provision nach dem/n zustande gekommenen Geschäft/en zu.

7.5. Nutzung von Google Analytics

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. Cookies, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

8.Allgemeine Bestimmungen
8.1. Zur Abtretung von Ansprüchen, sowie für die Übertragung der Einziehung von Forderungen gegen uns auf Dritte bedarf der Lieferant unserer Einwilligung.

8.2. Es ist ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Zivilrecht inklusive Gewerbemietrecht anzuwenden. Die Anwendung von Wohnraummietrecht ist ausgeschlossen.

8.3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Bedingungen zwischen dem Vermieter und uns unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treue und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine Änderung des Vertragsinhaltes bewirkt wird.

8.4. Gerichtsstand für alle gerichtlichen Auseinandersetzungen ist Duisburg.

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47055 DUISBURG

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Tel.: 02246/9111219
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